
Glasveredler und Glasveredlerin
Glasveredlerinnen und Glasveredler verarbeiten Flach- und Kunstglas und können diese Gläser bearbeiten und veredeln.
Der Beruf gliedert sich in die drei Fachrichtungen:
Glasmalerei und Kunstverglasung
Kanten- und Flächenveredelung
Schliff und Gravur
Glasveredlerinnen und Glasveredler der Fachrichtung Glasmalerei und Kunstverglasung fertigen Kunstverglasungen und Glasmalereien z.B. für Glastüren, -fenster oder Glasbilder an und setzen restaurierungsbedürftige Glasgestaltungen wieder instand.
Glasveredlerinnen und Glasveredler der Fachrichtung Kanten- und Flächenveredelung bearbeiten vorwiegend Erzeugnisse aus Flachglas. Durch Schleifen, Sandstrahlen und Ätzen veredeln sie u.a. Kanten und Oberflächen. Sie bringen Dekore auf und verspiegeln Glasflächen. Daneben gestalten sie Glaskonstruktionen, z.B. Spiegelwände, und montieren sie.
Glasveredlerinnen und Glasveredler der Fachrichtung Schliff und Gravur bearbeiten v.a. vorgefertigte Hohlglasprodukte. Mit unterschiedlichen Techniken führen sie Ornament- und Dekorschliffe aus oder stellen Tief-, Wappen- und Schriftgravuren her.
Die Auszubildenden der Max-Bill-Schule werden in der Fachrichtung Kanten- und Flächenveredlung ausgebildet.
Der Unterricht wird in 13 Lernfeldern sowie Wirtschafts- und Sozialkunde erteilt und von festen Lehrerteams durchgeführt. Die Lernfelder 1, 3, 4 und 7 werden gemeinsam mit den Glaserninnen und Glasern unterrichtet.
Mehr Infos
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Herr Treskatsch
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Dauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie findet in Blockform statt.
Nach einer Woche Theorieunterricht (40 Unterrichtsstunden) werden die Auszubildenden für drei Wochen im Betrieb ausgebildet. Insgesamt gibt es 27 Wochen Theorieunterricht während der dreijährigen Ausbildungszeit. In besonderen Fällen ist die Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.
Ziel
Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der theoretischen und praktischen Gesellenprüfung vor dem Gesellenprüfungsausschuss der Glaserinnung Berlin.
Mit dem Schulabschluss wird die Stufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen erreicht.
Voraussetzungen
Ein Schulabschluss wird nicht zwingend vorausgesetzt. Ein Ausbildungsvertrag mit einem glasverarbeitenden Betrieb ist zwingend vorzulegen. Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz - § 10 BBiG .
Anmeldung
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages werden Sie durch Ihre Ausbilderin oder Ihren Ausbilder an der Max-Bill-Schule angemeldet.
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Verantwortlicher: Herr Treskatsch